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Neue Regelungen nach den Pfingstferien

Wenngleich unter sehr veränderten Bedingungen, so ist jetzt doch wieder etwas Schulleben spürbar.

Schulbetrieb

Die gesamte Unterstufe (Klassen 1 bis 4) wird in allen 6,5 Wochen bis zu den Sommerferien durchgängig Unterricht haben. Dieser beschränkt sich auf den Hauptunterricht, in den je nach Situation und Möglichkeit der Fachlehrer*innen Elemente des Fachunterrichtes integriert werden. Die Klassen werden in zwei Gruppen geteilt. Die erste Gruppe hat Hauptunterricht von 8:00 bis 9:45 Uhr, die zweite Gruppe von 10:0 bis 11:40 Uhr. Kinder, die für die Notbetreuung berechtigt und angemeldet sind, müssen in die erste Gruppe eingeteilt werden. Bitte stimmen Sie sich mit Ihren Klassenlehrerinnen ab.

Die Klassen 5 bis 10 werden ebenfalls in zwei Gruppen je Klasse geteilt. Diese Schüler*innen haben voraussichtlich jeweils abwechselnd eine Woche Unterricht an der Schule und eine Woche Versorgung mit „Fernlernangeboten“ zu Hause.

Die Klassen 11 und 12 werden durchgängig in allen 6,5 Wochen täglich Unterricht mit reduziertem Stundenplan und in geteilten Klassen haben.

Ein Stundenplan für die Zeit zwischen Pfingst- und Sommerferien wird in der nächsten Woche erstellt und noch vor Pfingsten veröffentlicht.

Die Abschlussklassen haben aktuell schriftliche Prüfungen (Realschulabschluss und Abitur) und bereiten sich nach den Ferien auf die mündlichen und fachpraktischen Prüfungen vor. Durch die verschobenen Prüfungstermine sind hier die Kolleg*innen  stärker eingebunden, als das in anderen Jahren der Fall war. Dies wird Auswirkungen auf die Unterrichtsversorgung aller anderen Klassen haben.

 

Notbetreuung

Die Notbetreuung wird während der Schulwochen weiter angeboten, nicht jedoch in den Pfingstferien. Schüler*innen mit Anmeldung und Anspruch auf diese Notbetreuung, die einen Hortplatz haben, werden ab 25.05.2020 im Rahmen des dann stattfindenden „reduzierten Regelbetriebes“ im Hort in ihrer ursprünglichen Gruppe betreut (maximal 10:00 bis 16:00 Uhr). Alle anderen Schüler*innen mit Anmeldung und Anspruch auf Notbetreuung werden künftig im Rahmen der Kernzeit betreut (maximal 10:00 bis 14:30 Uhr). Hier stehen nur 15 Plätze zur Verfügung. Sollten diese nicht ausreichen, wird versucht, ob eine weitere Notbetreuungsgruppe aus dem Lehrerkollegium besetzt werden kann. Diese würde dann vor allem Schüler*innen der Klassen 5 bis 7 betreuen.

In der Woche vor den Pfingstferien wird die Notbetreuung für die Schüler*innen mit Betreuungszusage morgens ab 7:30 Uhr sichergestellt. Ebenso wird noch nach einer Lösung gesucht, dass es auch nach den Pfingstferien für Schüler*innen der Klassen 5 bis 7 in den Wochen, in denen kein Präsenzunterricht in der Schule ist, eine Notbetreuung ab 8:00 Uhr angeboten werden kann. Alle bisherigen Zusagen zur Notbetreuung gelten weiterhin, sofern Sie weiterhin die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Hort

Der Hort startet am 25.05.2020 mit dem „reduzierten Regelbetrieb“. Es sind an allen Schultagen alle vier Gruppen von 10:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. Pro Gruppe stehen 10 Plätze zur Verfügung. Diese stehen zuerst für die Kinder mit Anspruch auf Notbetreuung zur Verfügung, jedoch nur an den entsprechend nachgewiesenen Arbeitstagen der Eltern. Über die Vergabe der verbleibenden Plätze entscheidet das Kollegium. Es wird versucht, einen tragbaren Kompromiss zu finden, dass möglichst konstante Gruppenbesetzungen bestehen, jedoch auch möglichst jedes Kind wieder einen Teil der Betreuungstage in Anspruch nehmen kann. Sie können die Auswahl unterstützen, wenn Sie den Gruppenleitungen mitteilen, wann Sie hohen Betreuungsbedarf für Ihr Kind sehen und wann Sie die Betreuung anderweitig sicherstellen können. Für die Pfingstferien gilt die übliche Ferienregelung des Hortes. Es besteht jedoch auch da nur die halbe Platzzahl. Die Notbetreuung hat Vorrang.

Kernzeit

Die Kernzeitbetreuung darf noch nicht wieder stattfinden. Ausgenommen sind die Kinder mit Anmeldung und Anspruch auf Notbetreuung (s.o.).

Kindergarten

Der Kindergarten startet ebenfalls am 25.05.2020 mit dem „reduzierten Regelbetrieb“. Alle sechs Gruppen öffnen mit der üblichen Öffnungszeit, jedoch ebenfalls nur mit halber Gruppenstärke. Auch hier haben die Kinder mit Anspruch und Anmeldung auf Notbetreuung an den jeweiligen Tagen Vorrang. Ansonsten gelten die gleichen Regelungen wie für den Hort (s.o.). Für die Pfingstferien gilt die übliche Ferienregelung des Kindergartens, jedoch ebenfalls nur mit halber Platzzahl. Auch hier hat die Notbetreuung Vorrang.

In Kindergarten und Hort stehen ebenfalls wie in der Schulenicht alle Kolleg*innen für den Einsatz vor Ort zur Verfügung (Corona-Risikogruppen). Die personelle Besetzung ist daher sehr knapp, so dass es im Krankheitsfalle kurzfristig zu Reduzierungen der Öffnungszeiten oder sogar Gruppenschließungen kommen kann.

Essensversorgung

Das Mittagshaus hat ab 15.06.2020 für Schüler*innen und Kollegium geöffnet, nicht jedoch für Eltern und Gäste. Der Pausenverkauf im Bistro ist weiterhin untersagt.

28.5.2020 | Aktuelles

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